Ist im Zeitalter der elektronischen Datenübermittlung durch eMail ein Einschreiben noch zeitgemäß?
Leider stellt sich diese Frage nicht wirklich, denn aufgrund der aktuellen Rechtssprechnung in Deutschland gilt nach wie vor für private oder geschäftlich wichtige Angelegenheiten: Wichtige Dokumente per Einschreiben versenden
Warum ist das so ? Ganz einfach, sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, so müssen Sie in der Lage sein, jederzeit nachzuweisen, dass die Dokumente den jeweiligen Empfänger auch erreicht haben. Der Empfänger selbst wird Ihnen in Zweifel den Empfang der Dokumente nicht bestätigen. Eine eventueller gegnerischer Rechtsanwalt wird auf jeden Fall vor Gericht bestreiten, dass sein Mandant die Dokumente wirklich erhalten hat. Anhand der für das Einschreiben erhaltenen Belege ist jedoch der Nachweis der Übersendung der Dokumente für Sie kein Problem, wenn diese mit Einschreiben, oder noch besser mit Einschreiben und Rückschein versendet wurden. Eine Übersendung von Kopien per eMail, MMS oder Fax ist als Basis für ein Gerichtsverfahren oder Rechtsstreit untauglich. Wichtig ist weiterhin, dass vor der Übersendung Kopien von Originaldokumenten oder Fotos von diesen gemacht werden. Wenn Sie ganz sichergehen wollen, lassen Sie einen Zeugen das Eintüten der Dokumente in den Briefumschlag des Einschreibens beaufsichtigen.