Honorarberatung
Wussten Sie, dass ganze Kohorten von Rechtsanwälten davon leben, die Menschen vor Gericht zu vertreten, die von seriösen Bankberatern der noch viel seriöseren Hausbanken, Fondsbeteiligungen angedreht bekamen, die sich dann leider doch nicht als gute Geldanlagen herausgestellt haben. Es schein eine richtige Industrie von Firmen zu geben, die vorwiegend Schiffsfonds auflegen und diese mit allen notwendiger Prospekten und Beteiligungsformularen ausgestattet über angestellte Bankberater, sagen wir mal gegen ca. 5% Agio zu „verticken“.
Natürlich, die Bank oder Hausbank, hat wenn man sie dann verklagen möchte, natürlich alle Verzichtserklärungen und Beratungsprotokolle vom geprellten Kunden vorliegen und der Fall wird schon deshalb vor Gericht schwierig durchzusetzen sein, weil schon die Rechtsschutzversicherung des Kunden, wenn vorhanden, nicht eintritt.
Ohne Rechtsschutzversicherung wird es ebenfalls schwierig, denn die Beteiligungssumen liegen meist zwischen 20.000 Euro und 200.000 Euro, und die zu entrichtenden Gerichtsgebühren und Anwaltsgebühren sind damit erheblich. Die Erfolgsaussicht zudem miserabel.
Da sollte doch manch ein Anleger oder Investitionswilliger einmal darüber nachdenken auf einen Honorarberater zurückzugreifen, denn dieser ist in den meisten Fällen unabhängig und dem Auftraggeber verpflichtet.